Grundbuch – Grundbuchauszug Aufteilung & Inhalt
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register zur Sicherung des Grundstücksverkehrs und des Realkredits. Es ist ein Spiegel der privaten dinglichen Rechte an Grundstücken und hat die Aufgabe, über die das Grundstück betreffende Rechtsverhältnisse möglichst erschöpfend und zuverlässig Auskunft zu geben. Um diesen Anspruch zu genügen, gelten für das Grundbuch besonders strenge Formvorschriften. Das materielle Grundbuchrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), das formelle Grundbuchrecht in der Grundbuchverordnung (GBO) und in der zur GBO ergangenen Durchführungsverordnung, der Grundbuchverfügung (GBV), enthalten.
Aufbau des Grundbuch – Grundbuchauszug
Die Aufschrift (Titel- oder Deckblatt)
Die Aufschrift enthält die Bezeichnung des Amtsgerichts, des Grundbuchbezirks, die Nummer des Grundbuchblattes und ggf. die Bandnummer sowie Hinweise auf Sonderformen des Grundbuches wie Erbbaugrundbuch, Wohnungsgrundbuch, Gebäudegrundbuch u.a.
Das Bestandsverzeichnis
Hierin werden die laufenden Nummern des Grundstücks und die Angaben des Liegenschaftskatasters als amtliche Verzeichnisse der Grundstücke (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer, Nummer des Liegenschaftsbuchs, Wirtschaftsart, Lage, Größe sowie Rechte) die dem Eigentümer des Grundstücks zustehen, Miteigentumsanteile und eintretende Bestandsveränderungen eingetragen.
Die erste Abteilung
Sie enthält die Angaben über den/die Eigentümer und die Eigentumsverhältnisse. Eintragungen werden durch rechtsgeschäftlichen Erwerb, durch Erwerb Kraft Gesetz oder durch Berichtigung in Fällen der Unrichtigkeit des Grundbuchs veranlasst.
Die zweite Abteilung
Sie enthält alle Belastungen eines Grundstücks oder Grundstückanteils mit Ausnahme der Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden. Das sind namentlich die Grunddienstbarkeiten, die beschränkte persönliche Dienstbarkeit, das Vorkaufsrecht, der Nießbrauch, das Dauerwohn- und Dauernutzungsrecht, die Reallast, das Erbbaurecht, das Gebäudeeigentum und Vormerkungen und Widersprüche zu den vorgenannten Belastungen sowie Verfügungsbeschränkungen (z.B. Konkurs-, Umlegungs-, Enteignungsvermerk).
Die dritte Abteilung
Hierin werden Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden sowie die sich auf diese Rechte beziehenden Vormerkungen und Widersprüche eingetragen.
Lassen Sie sich unbedingt noch vor dem Notartermin eine Kopie des Grundbuchs aushändigen. Nur so können Sie die tatsächliche Größe des zu erwerbenden Grundstücks prüfen und ob es eventuell Eintragungen in der Abteilung II des Grundbuches gibt. Hier können z.B. Grunddienstbarkeiten eingetragen sein. Unter Grunddienstbarkeiten versteht man z.B. Niesbrauchsrechte, Leitungsrechte oder auch Wegerechte. Da diese je nach Wertigkeit auch einen Einfluss auf den Wert des Grundstücks haben können, sollten Sie noch vor dem Kauf darüber informiert sein.
Sie wollen noch mehr über das Grundbuch erfahren, dann lesen Sie hier alles nach:
Bedeutung des Grundbuchs – Aufbau – Rechtliches
Hauskauf Tipp:
Erfahren Sie hier wie hoch die Nebenkosten beim Hauskauf sind und welche Kosten zu den Grunderwerbskosten zählen.
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