Wie hoch ist die Maklercourtage beim Hauskauf?
Die Maklercourtage oder Maklerprovision kann von Region zu Region unterschiedlich sein. Je nach Bundesland liegt die Courtage zwischen 3,57% und max. 7,14% auf den Kaufpreis inkl. der MwSt. In Bayern und Baden-Württemberg sind 3% vom Käufer und 3 % vom Verkäufer zuzüglich MwSt. üblich. Die Maklercourtage ist durchaus auch verhandelbar. Scheuen Sie also nicht den Immobilienmakler darauf anzusprechen, schließlich geht es um ihr Geld.
Der Nachweis des Maklers
Der Immobilienmakler erbringt einen Nachweis, wenn er Ihnen etwas bekannt macht, was Sie vorher nicht gewusst haben. Schon durch die Zusendung eines Exposés oder die Mitteilung, dass sich die Preisvorstellung geändert hat, kommt ein Nachweis zustande.
Die Vermittlung des Maklers
Der Immobilienmakler leistet dann eine Vermittlung, wenn er während einer Verkaufsverhandlung erfolgreich versucht, die Interessen von Käufer und Verkäufer unter einen Hut zu bringen.
Erst wenn es zu einem Abschluss in Form eines notariellen Kaufvertrages kommt, hat der Immobilienmakler das Recht vom Käufer bzw. Verkäufer eine Maklercourtage / Maklerprovision zu fordern. Kommt es nicht dazu, darf der Makler auch keine Aufwandsentschädigung (für Werbung, Exposéversand, Besichtigungstermine und Beratungszeit) berechnen.
Wann muss ich eine Maklercourtage ⇒ Maklerprovision zahlen?
Sie müssen dann eine Maklercourtage / Maklerprovision an den Immobilienmakler bezahlen, wenn er Ihnen eine Immobilie entweder nachgewiesen oder vermittelt hat.
Wer zahlt die Maklercourtage – Käufer oder Verkäufer?
Bei Kaufimmobilien gilt seit 23. Dezember 2020 das Bestellerprinzip – die geteilte Maklerprovision. Der Auftraggeber darf dabei maximal die Hälfte der Provision auf die andere Vertragspartei abwälzen.
Die Höhe der Provision beim Immobilienverkauf ist weiterhin frei verhandelbar. Je nach Region beträgt sie in der Regel zwischen drei und sieben Prozent des Kaufpreises plus Mehrwertsteuer.
Hinweis in eigener Sache:
Leider hat der Gesetzgeber mit diesem Gesetz Tor und Tür für den Immobilienmakler weit geöffnet. Denn jetzt kann er ohne rechtliche Bedenken von beiden Parteien (Käufer wie Verkäufer) die gleiche Summe als Maklerprovision – Maklercourtage verlangen. Es lässt sich beobachten, dass so mancher Makler dabei so richtig hinlangt und von beiden teilweise je nach Region auch schon mal mehr als die üblichen 3,57% für seine Dienste verlangt. Bleibt zu hoffen, dass seine Leistung bei diesem fürstlichen Entgelt überdurchschnittlich gut ausfällt.
Aktuelles Urteil des BGH – eine Klatsche für die Immbilienmakler
Das Urteil des BGH ist schon die zweite Klatsche die die Immobilienmakler innerhalb nur weniger Wochen über sich ergehen lassen mussten. Denn auch bei den Maklerprovisionen droht so manchem Immobilienmakler Ungemach, da unter gewissen Voraussetzungen der Kunde nun die gezahlte Maklerprovision zurückfordern kann.
Weitere Infos unter anwalt.de
Hauskauf Tipp:
Erfahren Sie mehr darüber mit welchen Tricks und Kniffen die Immobilienmakler arbeiten und wie man sich davor schützen kann.