Hauskauf Baugenehmigung – Was nach gültigem Recht machbar ist!
Nicht selten fallen potentielle Hauskäufer aus allen Wolken, wenn Sie erfahren, dass die geplante Veränderungsmaßnahme an der favorisierten Immobilie nicht so ohne weiteres realisierbar ist. Dabei hat doch der Immobilienmakler locker und flockig die großzügige Aus – oder Anbaumöglichkeit beim Besichtigungstermin hervorgehoben. Da sprach man vom problemlosen Einbau einer Heizung im Gartenhaus oder dem Ausbau des Dachbodens oder dem Errichten eines Carports.
Oft ist gerade diese vom Immobilienmakler in den Raum gestellte Option mit einem klaren Kaufkriterium. Aber was viele angehende Immobilienbesitzer dabei schlicht und einfach nicht berücksichtigen, ist das geltende Baurecht. Noch längst nicht alles darf und kann an der Immobilie oder auf dem Grundstück nach Gutdünken realisiert werden.
Hauskauf Baugenehmigung – Gleiches Recht für Alle?
Häufige Einschränkungen sind:
Selbst wenn eine Siedlung weiter Baugenehmigungen problemlos erteilt wurden, heißt das noch lange nicht, dass in der neuen Wohngegend somit auch alles erlaubt ist. Welche Anbauten bzw. Baumaßnahmen erlaubt sind richtet sich nach dem Landesrecht. Auskunft hierrüber erteilt die Stadt.
- der Abstand eines Anbaus zur Grundstücksgrenze
- die Höhe des Anbaus
- die Bepflanzung
Z.B. ist in Berlin die Vorgabe der Bepflanzung Standard. Wenn hier zum Beispiel einen Baum wegnimmt, muss dieser gegen einen neuen ersetzt werden. Häufig ist auch die Fläche eines Grundstücks begrenzt, die bebaut werden darf.
Hauskauf Baugenehmigung – Drastische Maßnahmen bei Schwarzbauten
Achtung:
Die Maßnahmen gegen die sogenannten Schwarzbauten sind drastisch: Immobilienbesitzer, die ohne Hauskauf Baugenehmigung ihr Bauvorhaben realisieren, kann das zuständige Bauamt dazu zwingen, ihren errichteten Neubau abzureißen. Dies gilt jedoch nur, wenn das Projekt von vornherein nicht genehmigungsfähig war. Spricht hingegen keine Vorgabe gegen den Neubau, muss das Amt ihn im Nachhinein genehmigen. Eine weitere Ausnahme bilden ältere illegale Anbauten: Waren diese in der Vergangenheit während ihres Bestehens einmal legal und wurde die Bauordnung erst später geändert, sind sie auch in der Gegenwart erlaubt.
Hauskauf Baugenehmigung vs. Genehmigung vom Schornsteinfeger
Es gibt auch Anbauten die keiner Baugenehmigung bedürfen, sie müssen aber von einer anderen Stelle abgenommen werden. Das gilt unter anderem für Schornsteine. Der zuständige Schornsteinfeger des Bezirks muss dem Gebrauch zustimmen. Einen unsachgemäß gebauten Schornstein kann er somit still legen.
Auch sollte sich der Immobilienkäufer über die Dauer eines Genehmigungsverfahrens im Klaren sein. Diese hängt von der jeweiligen Behörde ab und richtet sich auch nach dem Ausmaß des Vorhabens. Bei komplexen Vorhaben, etwa einer neuen Etage, kann das mindestens sechs Monate dauern. Kleinere Projekte werden innerhalb eines Monats genehmigt.
Hauskauf Baugenehmigung – Vor dem Kauf die baurechtlichen Möglichkeiten klären
Also aufgepasst:
Bevor Sie den Kaufvertrag aufgrund der vom Immobilienmakler bzw. Immobilienverkäufer in Aussicht gestellten möglichen baulichen Veränderungen unterschreiben, erst die tatsächlichen baurechtlichen Möglichkeiten klären. Das Bauamt der Stadt hilft Ihnen dabei sicherlich gerne weiter.
Hier finden Sie noch weitere Ausführungen zum Thema Baugenehmigung
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