Mängel, Schäden, Pfusch am Bau ⇒ Worauf Sie beim Hauskauf achten sollten!
Pfusch am Bau ist nicht nur ein Thema bei Neubauten auch viele Gebraucht-Immobilien sind leider davon betroffen. Daher sollte der Käufer sich vor dem Notartermin fachliche Unterstützung holen, um so gravierende Mängel und Schäden am Gebäude, sowie Risiken zu erkennen und richtig einzuschätzen.
Gerade im Altbau-Sektor treten vermehrt Probleme mit Pfusch am Bau auf. Da wird der Altbau von den Eigentümern als saniert im Exposè beworben, dann aber bei näherem Betrachten festgestellt, dass hier gar nicht von Sanierung sondern eher nur von Modernisierung des Objektes gesprochen werden kann. Auch der Begriff „kernsaniert“ wird gerne verwendet, aber nur in den seltensten Fällen wurde diese Sanierung auch tatsächlich umgesetzt.
Ob Neubau oder Altbau, Pfusch am Bau zieht sich durch alle Baujahrsklassen und auch Gebäudearten. Das kleine Reihenhäuschen oder die vornehme Stadtvilla kann dem Pfusch am Bau zum Opfer fallen. Näheres Hinsehen lohnt sich daher immer.
Kann man denn Aussagen der Immobilienmakler glauben schenken?
Für den Laien ist es leider nur schwer zu erkennen, in welchem baulich, technisch und energetischen Zustand sich die Immobilie befindet. Auf viele Aussagen der Immobilienmakler kann man leider auch keinen großen Wert legen. Die meisten weisen sogar ihn Ihren Vermittlungsverträgen oder in ihren Exposès mit folgenden Aussage darauf hin, keine Gewähr/Haftung für die Richtigkeit zu übernehmen:
Alle OBJEKTDATEN und AUSSAGEN nach Angaben vom Eigentümer. „Für Richtigkeit/Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr/Haftung. Irrtum, Änderungen und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten“.
Maklerverträge
Der Immobilienmakler ist somit aus dem Schneider und übernimmt somit keinerlei Verantwortung. Daher verlassen Sie sich besser nicht auf die Aussagen eines Maklers in Bezug auf den baulichen Zustand einer Immobilie.
Pfusch am Bau, Baumängel und Schäden am Bau richtig erkennen und einschätzen, dies kann nur ein Fachmann. Daher lohnt es sich vor dem Kauf einen Baugutachter – Bausachverständigen mit der Begutachtung des Objektes zu beauftragen. Dieser stellt fest, ob es Pfusch am Bau gibt und wie schwerwiegend die daraus resultierenden Schäden und Mängel tatsächlich sind. Werden die Probleme erst nach dem Kauf, also nach dem notariellen Kaufvertrag festgestellt, muss der Käufer beweisen, dass diese bereits vor dem Kauf bestanden und vom Verkäufer wissentlich verschwiegen wurden. Ein sehr zeitaufwendiges und auch kostenintensives Unterfangen mit unklarem Ausgang.
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Hauskauf ⇒ Pfusch am Bau ⇒ Schäden am Bau ⇒ Baumängel ⇒ Vorher geprüft – ist besser beraten!